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SPD Monsheim nimmt Stellung zu "wiederkehrenden Beiträgen"

Pressemitteilung

Zu dem am 3. Juli 2017 bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingegangenen Bürgerbegehren zur Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge nimmt die SPD wie folgt Stellung:

 

Die SPD-Fraktion hat im Gemeinderat für die Zurückweisung des Bürgerbegehrens und gegen die Durchführung eines Bürgerentscheids gestimmt. Das Bürgerbegehren war zurückzuweisen, weil es nicht den Formvorschriften der Gemeindeordnung entsprach. Nach § 17a Abs. 2 Nr. 4 GemO ist ein Bürgerentscheid über Abgabensätze (kommunale Steuern, Gebühren und Beiträge) ohnehin nicht zulässig. Insofern schließt sich die SPD-Fraktion den Stellungnahmen von Gemeinde- und Städtebund, Kommunalaufsicht und Verbandsgemeindeverwaltung an.

 

Eigentlich wäre das Thema damit erledigt. Da jedoch nicht der Eindruck entstehen soll, die SPD verstecke sich hinter dem Argument „Ablehnung wegen Formfehler“, möchten wir auch inhaltlich zu dem Thema Stellung nehmen und über einige Fakten sowie mögliche Probleme des wiederkehrenden Beitrags informieren. Dies halten wir auch deshalb für erforderlich, weil im Rahmen der Unterschriftensammlung einseitige und teilweise falsche Informationen und Argumente der Initiatoren verbreitet wurden.

 

Zunächst klingt der Grundgedanke wiederkehrender Beiträge gut: Alle Bürger zahlen als Solidargemeinschaft für alle Ausbaumaßnahmen. Anstatt eine große Summe auf einmal zahlen zu müssen, fallen über Jahre verteilt kleinere Beträge an. Doch so einfach wie dieser Grundsatz klingt, ist es leider nicht - sonst hätten sicher alle Gemeinden den wiederkehrenden Beitrag längst eingeführt.

Wie komplex das Thema wirklich ist zeigt vor allem die Vielzahl an Rechtsprechung, die hierzu seit Jahrzehnten ergeht und die sich seitdem häufig geändert hat. Ob die vielschichtige und schwierige Materie durch die Initiatoren des Begehrens in wenigen Minuten Haustürgespräch wirklich sachlich fundiert und in sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile so erklärt wurde, dass man sich als Bürger eine ausgereifte Meinung dazu bilden konnte, darf bezweifelt werden. Zumal das Ziel der Initiatoren ja gerade die Einführung der wiederkehrenden Beiträge ist.

Um mit einigen Irrtürmern aufzuräumen und im Sinne einer ausgewogenen Meinungsbildung nicht einseitig über die Vorteile, sondern auch über mögliche Nachteile des wiederkehrenden Beitrags aufzuklären, sollen nachfolgend einige Problemstellungen aufgezeigt werden, die zu der ablehnenden Haltung der SPD zum wiederkehrende Beitrag in Monsheim und Kriegsheim führen. Um dem Thema einigermaßen gerecht zu werden, muss hierzu etwas weiter ausgeholt werden.

 

Was ist überhaupt ein „Ausbau“ und wann muss ich dafür Geld bezahlen?

Die wohl am häufigsten vorkommenden und sichtbaren Straßenbeschädigungen sind Schlaglöcher, Risse oder sonstige oberflächliche Beschädigungen an Straße oder Gehweg. Rissesanierungen und Ausbesserungsmaßnahmen zahlt die Gemeinde zu 100% im Rahmen der gewöhnlichen Instandhaltung. Hierfür werden die Anwohner nicht herangezogen. Um einen tatsächlichen Ausbau einer Straße handelt es sich immer nur dann, wenn die komplette Straße, also auch der „Unterbau“ erneuert werden muss. Dies kommt nach der Erstherstellung einer Straße nur sehr selten vor. Je nach Befahrung und Zustand kann eine Straße samt Unterbau mehrere Jahrzehnte (teilweise über 50-60 Jahre) halten. Weiter handelt es sich bspw. bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung um eine Ausbaumaßnahme, bei der jedoch mit weitaus geringeren Kosten zu rechnen ist.

 

Einmalbeitrag & Wiederkehrender Beitrag

Beim Einmalbeitrag fällt, wie der Name schon sagt, einmalig ein Ausbaubeitrag an. Dieses System wird in Monsheim und Kriegsheim sowie im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde angewandt. Beim wiederkehrenden Beitrag werden Abrechnungsgebiete gebildet und bei konkret anstehenden Ausbaumaßnahmen jährliche Beiträge aller Anlieger im jeweiligen Gebiet gefordert. In „Haufendörfern“, so werden größere zusammenhängende, kompakte Gebiete ohne Aussiedlerhöfe oder „angehängte“ Neubaugebiete genannt, ist dies einfacher als in „zerklüfteten Dörfern“, da dort viele einzelne Gebiete gebildet werden müssten. Aufgrund mehrerer Aussiedlerhöfe, der Winzergenossenschaft oder dem Wohngebiet Silberberg, kann Monsheim nicht als „Haufendorf“ bezeichnet werden. Es müssten viele verschiedene Abrechnungsgebiete geschaffen werden und die Kosten würden nicht auf viele, sondern auf wenige Köpfe verteilt.

 

Rückwirkende Einführung

Eine rückwirkende Einführung zum 01.01.2017, wie das Begehren es fordert, ist rechtlich nicht möglich, da der Beitragsanspruch für abgeschlossene Straßenbeleuchtungsmaßnahmen bereits entstanden ist. Eine Umstellung auf wiederkehrende Beiträge würde im speziellen Fall im Übrigen auch dazu führen, dass die vom Land aus dem Investitionsstock bewilligten Mittel zurückzuzahlen wären, womit die Maßnahme für die Gemeinde und die Bürgerinnen und Bürger am Ende deutlich teurer würde.

 

Nachteil für Anlieger an „klassifizierten Straßen“

„Klassifizierte Straßen“ sind Kreis-, Landes- und Bundesstraßen, für deren Ausbau die jeweiligen Gebietskörperschaften, also der Landkreis Alzey-Worms, das Land Rheinland-Pfalz und der Bund zuständig sind. Die Anwohner werden lediglich für z.B. die Gehwegherstellung oder die Straßenbeleuchtung herangezogen, nicht aber für den Straßenausbau. Bei wiederkehrenden Ausbaubeiträgen hingegen müssten auch diese Anwohner jährlich wiederkehrende Beiträge für Maßnahmen in ihrem Abrechnungsgebiet zahlen. Da es mit der K37 (Wormser Straße, Kriegsheimer Straße, Hauptstraße Kriegsheim) sowie der B271 (Alzeyer- und Schlosshohlstraße) vergleichsweise viele klassifizierte Straßen gibt, würde die Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge für diese Anwohner einen erheblichen Nachteil bedeuten. Interessanterweise wurden die Anwohner dieser Straßen nicht von den Initiatoren des Bürgerbegehrens befragt.

 

Nachteil für Anlieger an „Straßen mit hohem Durchgangsverkehr“

Die Ausbaukosten werden auf die Anwohner und auf die Gemeinde (Gemeindeanteil) verteilt. Im System der Einmalbeiträge richtet sich die Höhe des Gemeindeanteils nach der Art des Durchgangsverkehrs. Werden Straßen überwiegend von Anliegern genutzt, ist Beitrag für die Anwohner höher (niedriger Gemeindeanteil); handelt es sich um eine Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr, ist der Anteil für die Anwohner niedriger (hoher Gemeindeanteil). Die genauen Prozentanteile sind der sog. „Koblenzer Tabelle“ aufgelistet und werden vom Gemeinderat festgelegt.

 

Beispiel 1 Alzeyer- und Schlosshohlstraße: 70% Gemeindeanteil, weil ganz überwiegender Durchgangsverkehr und nur geringer Anliegerverkehr;

Beispiel 2 „Musikerviertel“ (Mozart-, Schubert-, Beethovenstraße usw.): 25% Gemeindeanteil, weil ganz überwiegender Anliegerverkehr.

 

Bei wiederkehrenden Ausbaubeiträgen wird der Gemeindeanteil einheitlich nivelliert. Es findet keine Unterscheidung in Anlieger- und Durchgangsverkehr statt. In Rheinland-Pfalz wird der Gemeindeanteil in der Regel einheitlich auf 35% festgelegt.  Da es in Monsheim und Kriegsheim viele Durchgangsstraßen (Hauptstraße, Bahnhofstraße, Ernst-Ludwig-Straße) gibt, an denen viele Bürgerinnen und Bürger wohnen, dürfte deren finanzielle Belastung beim wiederkehrenden Beitrag im Ergebnis höher ausfallen als beim Einmalbeitrag (Gemeindeanteil Hauptstraße in der Vergangenheit 60%, Bahnhofstr. 40%).

 

Nachteil für Anlieger in den Neubaugebieten der 1990er Jahren

Die Anlieger in den "jüngeren" Neubaugebieten, das sind zum Beispiel die David-Möllinger- oder die Jakob-Finger-Straße, müssen in den nächsten Jahrzehnten nicht mit einem Straßenausbaubeitrag rechnen, da die Straßen noch nicht alt sind und entsprechend allesamt in einem einwandfreien Zustand sind. Im System der wiederkehrenden Beiträge müssten auch diese Anwohner direkt für andere Maßnahmen in ihrem Gebiet mitbezahlen obwohl klar ist, dass die eigene Straße wohl viele Jahrzehnte nicht ausgebaut wird.

 

Das Argument „Die Oma mit der kleinen Rente muss ihr Häuschen verkaufen, wenn sie den Straßenausbau nicht bezahlen kann“

Natürlich können beim Einmalbeitrag teilweise hohe Kosten auf einmal entstehen. Es ist aber entgegen des oben zitierten Arguments - wie es wohl tatsächlich im Rahmen der Unterschriftenaktion mehrfach geäußert wurde und ähnlich formuliert sogar im Bürgerbergehren steht - nicht so, dass man bei Zahlungsschwierigkeiten Haus oder Auto verkaufen muss. Nach Auskunft der Verbandsgemeindeverwaltung wurden bisher in allen Fällen von begründeten Zahlungsschwierigkeiten passende Stundungsregelungen, also Ratenzahlungen kleinerer Beträge über längere Zeiträume, gefunden und es musste niemand sein Haus verkaufen.

 

Fazit

Generell wird das System der wiederkehrenden Beiträge von Kritikern wie Befürwortern nur in Gemeinden empfohlen, in denen relativ einfach rechtssichere Abrechnungsgebiete gebildet werden können und in denen in den nächsten Jahren eine Vielzahl an Ausbaumaßnahmen ansteht. Beides trifft für unsere Gemeinde nicht zu. Außerdem wurden sehr viele Verkehrsanlagen in den 1980er Jahren nach der Flächenkanalisation ausgebaut und befinden sich auch heute noch weitestgehend in einem guten baulichen Zustand.

 

Jetzt ohne Not wiederkehrende Beiträge einzuführen, alle Straßen auszubauen und die Bürgerinnen und Bürger jedes Jahr dafür bezahlen lassen, ist der falsche Weg! Ziel muss vielmehr eine finanziell gut ausgestattete Gemeinde sein, weshalb wir beispielsweise auch die Realisierung des Gewerbegebietes 'Monsheim-Ost' befürworten. Denn eine finanzstarke Gemeinde kann ihre Straßen aus eigenen Mitteln kontinuierlich instandhalten, sodass es erst gar nicht zu einem Straßenausbau in den nächsten Jahrzehnten kommen braucht. Da Straßen aber auch nicht ewig halten, hat sich SPD im Gemeinderat für eine Begutachtung aller Straßen und die Erstellung eines Ausbaukonzepts stark gemacht, damit frühzeitig Klarheit besteht, wann und wo mit einem Straßenausbau zu rechnen ist und die betroffenen Anlieger sich hierauf frühzeitig finanziell einstellen können. Auch hier ist eine finanzkräftige Gemeinde wichtig: Im Ausbaufall kann die Gemeinde dann einen hohen Gemeindeanteil festlegen und dadurch die Bürgerinnen und Bürger entlasten.

 

Wir hoffen damit einen Überblick und einige Argumente zum Thema „widerkehrender Ausbaubeitrag“ gegeben zu haben und stehen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung!

 

Ihre SPD Monsheim/Kriegsheim!


Kevin Zakostelny                   Jörg Trundt                          Dr. Jochen Müller
1. Vorsitzender SPD-Ortsverein         2. Vorsitzender SPD-Ortsverein       Beigeordneter der                           Fraktionssprecher im Gemeinderat                                                               Ortsgemeinde Monsheim    

 

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